Der 43-jährige Angeklagte gründete im Jahr 2006 in Berlin den eingetragenen Verein “Hatun und Can”, mit dem er auf einen bekannten “Ehrenmordfall” Bezug nahm. Vorgeblicher Zweck des Vereins war nach seiner Satzung, “Maßnahmen zur Hilfe und zum Schutze von Frauen verschiedener Nationalitäten, die von so genannten Zwangsehen bedroht sind oder sich bereits in diesen befinden”,
zu fördern und durchzuführen. Nach den Feststellungen des landgerichtlichen Urteils diente der Verein dem Angeklagten aber im Wesentlichen dazu, seine eigenen Lebensführungskosten zu bestreiten. Ab 2007 warb der Angeklagte über eine Vielzahl von öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen bis Anfang 2010 etwa 708.000 € an Spendengeldern ein, unter anderem im Oktober 2009 eine Spende über 500.000 €, die eine prominente Kandidatin in der Quizsendung “Wer wird Millionär?” gewonnen hatte. Von den erzielten Einnahmen kamen nur rund 17.000 € dem Vereinszweck unmittelbar zu Gute. Den restlichen Betrag verbrauchte der Angeklagte weit überwiegend für seine private Lebensführung, wobei die Ermittlungsbehörden 2009/2010 noch etwa 435.000 € an Vermögenswerten beschlagnahmen konnten.
Das Landgericht Berlin hat den Angeklagten nach fast elf Monate andauernder Hauptverhandlung wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Ange-klagten durch Beschluss als unbegründet verworfen. Das Urteil ist damit rechts-kräftig.
Beschluss vom 13. September 2012 – 5 StR 244/12
Landgericht Berlin – (504) 83 Js 1431/09 KLs (27/10) – Urteil vom 21. September 2011
Quelle: Pressestelle des Bundesgerichtshofs vom 25. September 2012, Nr. 158/2012
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