Rechte

Die schnelle und richtige Unterstützung bei dem ersten Anzeichen steuerstrafrechtlicher Vorwürfe bewahrt Sie vor Fehlern in der Anfangsphase eines Steuerstrafverfahrens und ist der erste Schritt dafür, dass das Verfahren im Idealfall eingestellt wird oder kann verhindern, dass das Hauptverfahren im Strafprozess überhaupt eröffnet wird. Die erfolgreiche Verteidigung im Steuerstrafverfahren beschränkt sich regelmäßig nicht auf die bloße Reaktion gegen die strafprozessualen Maßnahmen, sondern verlangt gezielte Aktionen durch proaktives Handeln sowohl im Steuerverfahren als auch im Strafverfahren. Dazu zählen auch die Begleitung strittiger steuerrechtlicher Themen, der Entwurf von Rechtsbehelfen und Anträgen auf vorläufigen Rechtsschutz vor den Finanzgerichten, die strategische Einflussnahme und Begleitung von laufenden Betriebsprüfungen und die mögliche Wahrnehmung von Selbstanzeigen nach § 371 AO oder Berichtigungserklärungen nach § 153 AO.

Steuerstrafrechtliche Vorwürfe lösen häufig eine Krisensituation aus, sei es weil die Reputation oder der gute Ruf geschädigt wird oder weil in Folge von strafprozessualen Maßnahmen wie (Vermögens-)Arrest, Pfändungen oder gar Verhaftung existenzbedrohende Sachlagen entstehen. Die Tätigkeit von Rechtsanwalt Dr. Torsten Schaefer erstreckt sich deshalb sowohl auf die rechtliche Verteidigung als auch das Management der eingetretenen Krisensituation. Rechtsanwalt Dr. Torsten Schaefer kennt die Belastungen, die durch ein Steuerstrafverfahren ausgelöst werden. Rechtsanwalt Dr. Torsten Schaefer kennt die rechtlichen Möglichkeiten und weiß wo die verfahrensrechtlichen Gefahren und Möglichkeiten liegen. Die Verteidigung ist immer individuell und auf die Situation des einzelnen Mandanten passgenau zugeschnitten. Immer erstreckt sich die Verteidigung auf die gebotene Reaktion gegen die strafprozessualen Maßnahmen. Darüber hinaus geht die erfolgreiche Verteidigung in Aktion und nimmt proaktiv positiven Einfluss auf den Gang der strafrechtlichen Ermittlungen. In jedem Stadium wird das Verfahren im Interesse des Mandanten taktisch und durch defensive oder aggressive Strategien gestaltet.

Bei allen strafrechtlichen Herausforderungen sind die mit dem Strafverfahren einhergehenden Nebenfolgen zu kontrollieren und abzuwenden. Die strafrechtlichen Nebenfolgen können teilweise gravierende Folgen für die wirtschaftliche Existenz oder das berufliche Fortkommen haben und in negativer Hinsicht weit stärker wirken als eine etwaige Geld- oder Bewährungsstrafe oder auch als eine etwaige Vollzugsstrafe. Zu den strafrechtliche Nebenfolgen zählen alle Verfahren, die zum Beispiel auf den (vorläufigen) Verlust bzw. Entzug der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit (§§ 29 ff., § 35 GewO), den Verlust der Erlaubnis als Geschäftsführer tätig zu sein (§ 6 II GmbHG), den Verlust der gaststättenrechtlichen Erlaubnis (§ 15 GastG), die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten, den Verlust der Approbation (etwa § 5 II BOÄ; § 6 II BAp), den Verlust des „Jagd- oder Waffenscheins“ (§ 17 JagdG; § 5 WaffG), die Eintragungen im Korruptionsregister oder die Versagung der insolvenzrechtlichen Restschuldbefreiung, den Verlust der Pilotenlizenz oder den Verlust der Amtsfähigkeit gerichtet sind.

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